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BGB § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung

BGB § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung

[ Auszug: Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ... ]